Genau an der Stelle, wo die künftige Westtangente auf die Landesstraße 1161 (Heubacher Straße) zuläuft, übergab am vergangenen Mittwoch der Staatssekretär im Finanzministerium, Dr. Stefan Scheffold, den Bewilligungsbescheid des Landes über 2,44 Millionen Euro an Bürgermeister Schweizer und seine beiden Stellvertreter Inge Opferkuch und Thomas Riede.
Dazu hatte die Gemeinde am Kunstrasensportplatz die Fahnen des Landes Baden-Württemberg und der Gemeinde aufziehen lassen. Aus gutem Grund, so Bürgermeister Schweizer, denn dieser Zuschuss für das vier Millionen Euro teure Projekt sei der höchste, den die Gemeinde jemals vom Land erhalten habe. Dieser satte Zuschuss sei ein eindeutiges Signal, alsbald mit dem Bau dieser Entlastungsstraße beginnen zu können. Jetzt wartet die Gemeinde noch auf die Bewilligung eines Zuschusses aus dem kommunalen Ausgleichstock, über welchen Ende Juli entschieden wird. Bei der Gemeinde rechnet man aus diesem Topf mit rund 300.000 Euro.
Die sogenannte „Westtangente“, die zwischen dem Autohaus Forner und der ehemaligen Gärtnerei Schmid beginnt und über das „Große Feld“ am Kunstrasensportplatz und an der Gasverteilerstation vorbei in die Heubacher Straße mündet, hat dreierlei Funktionen:
- Zum einen soll sie den Verkehr von Heuchlingen und dem Leintal kommend in Richtung Heubach (und umgekehrt), weitgehend aus der Ortsmitte herausnehmen und um Mögglingen herumführen. (Entlastung der Lauter- und Heubacher Straße mit Turnhalle, Limesschule, Alteneinrichtungen, Sportzentrum)
- Direkter Zubringer zum Verteiler Süd der künftigen B 29 Ortsumgehung (auch für die Wohngebiete nördlich der Bahnlinie).
- Bei Realisierung der Westtangente vor dem Baubeginn der B 29 Ortsumgehung kann die Westtangente nahezu den kompletten Baustellenverkehr aufnehmen und außerhalb des Ortes abwickeln. Dadurch werden zum großen Teil die Ortsdurchfahrten Mögglingen, Böbingen und Heubach entlastet.
Der Gemeinderat wird sich in seiner Juli-Sitzung mit der vollständigen Finanzierung dieser Straße, mit einem möglichen Baubeginn und gegebenenfalls mit einem Baubeschluss befassen. Voraussetzung für einen Baubeginn ist auch die Rechtskraft der angeordneten Flurbereinigung; gegebenenfalls erreicht die Flurbereinigung ihre Rechtskraft durch Anordnung mittels Sofortvollzug.
Im Zusammenhang mit dem Bau einer Entlastungsstraße im Westen von Mögglingen sprechen wir von der sogenannten Westtangente. Immer wieder werden wir bei der Gemeindeverwaltung gefragt, „Was ist denn das, eine Tangente?“.
Der Duden beschreibt Tangente so: Gerade, die eine gekrümmte Linie in einem Punkt berührt.
Im Sprachgebrauch der Straßenbauer wird eine Tangente auch als sogenannte Tangentialstraße bezeichnet und meint in der Verkehrsplanung eine Straße, die an bebauten Flächen einer Gemeinde vorbeiführt. Dies geschieht, um in dem bebauten Gebiet (in der Regel das Kerngebiet) eine Reduzierung der Verkehrsstärke und der Verkehrsemissionen herbeizuführen. Die Tangentialstraße ist nicht gleichbedeutend mit einer Ortsumgehung, da die Tangentialstraße nicht zwingend Teil einer klassifizierten Straße (Kreis-, Landes- oder Bundesstraße) sein muss.
