
Kontakt
Landratsamt Ostalkreis
Flurneuordnung und Landentwicklung
Obere Straße 13
73479 Ellwangen
Moritz Karbstein
Leitender Ingenieur
Fon +49 (07961) 81 - 438
Fax +49 (07961) 567 - 3273
Frank Kohlmetz
Fon +49 (07961) 81 - 439
Fax +49 (07961) 567 - 3273
E-Mail
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister Schweizer
Zehnthof 1
73563 Mögglingen
Fon +49 (07174) 89900 - 0
Fax +49 (07174) 89900 - 20
sicheres Postfach
Infos
Übersichtsplan (8,62 MB)
Links
Flurbereinigung in Mögglingen (B29)
Bei der Mögglinger Flurbereinigung handelt es sich um ein sogenanntes kombiniertes Flurbereinigungsverfahren. Das Verfahren soll dazu dienen, den durch die beiden Straßenbaumaßnahmen „B 29 Ortsumfahrung“ und „Westtangente“ entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen sowie Nachteile für die allgemeine Landeskultur, zu vermeiden bzw. minimieren.
Die beiden genannten Straßenbaumaßnahmen durchschneiden im Mögglinger Westen und Süden viele landwirtschaftliche Grundstücke, weshalb allein deshalb eine Neuordnung notwendig wird. Darüber hinaus ist jedoch auf der gesamten Gemarkung eine Flurneuordnung notwendig, weil nicht überall günstige Bewirtschaftungsverhältnisse herrschen. Fehlende Weganbindungen, schlechte Grundstückszuschnitte, kleine Grundstücke oder die Verteilung der Grundstücke eines landwirtschaftlichen Betriebes auf der gesamten Gemarkung erschweren die Bewirtschaftung und kosten damit Zeit und Geld.
Aktuelles
2013 liegen wieder wichtige Arbeitsschritte vor uns:
Nach dem die Ergebnisse der Wertermittlung den Teilnehmern im November 2012 , mit der Möglichkeit Einwendungen zu erheben, bekannt gegeben wurden, werden die Einwendungen, erforderlichenfalls unter Beiziehung der Sachverständigen, überprüft. Nach Behebung begründeter Einwendungen, werden die Ergebnisse der Wertermittlung von der Flurneuordnungsbehörde festgestellt. Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Sind alle Widersprüche geklärt, so wird der Feststellungsbeschluss unanfechtbar. Damit sind die Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Flurbereinigungsgebiet und für alle Teilnehmer bindend.
Ein weiterer wichtiger Arbeitsschritt für das Jahr 2013 ist der Beginn der Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes mit landwirtschaftlichen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG).
Der Plan nach § 41 FlurbG wird von der Flurneuordnungsbehörde im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Er enthält alle geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Flurneuordnung hergestellt werden sollen. Der Plan nach § 41 FlurbG wird während der Aufstellung mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange erörtert.
Eine von vielen Grundlagen für den Wege- und Gewässerplan ist das im April 2012 aufgestellte Bewirtschaftungskonzeptes mit den aktiven Landwirten.
Die Bisher durchgeführte Arbeiten
Die Flurbereinigung ist gestartet.
Gegen den im Oktober 2009 veröffentlichen Flurbereinigungsbeschluss haben zwei Teilnehmer Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt. Die Verhandlungen der Klagen stehen noch aus.
Voruntersuchungen
Bevor die konkreten Planungen in der Flurbereinigung anlaufen konnten, wurde das zu ordnende Gebiet zunächst genauer untersucht. Ein von der Flurbereinigung beauftragtes Büro hatte im Jahr 2010 besondere Tier- und Pflanzenvorkommen kartiert, damit sie bei der Neuordnung des Gebietes berücksichtigt werden können. Außerdem wurden die vorhandenen Boden- und Kulturdenkmale erhoben. Mitarbeiter der Flurneuordnung haben Nutzungsarten, Wege, Böschungen, Gehölze und Waldränder zur Vorbereitung der Wertermittlung der Grundstücke aufgenommen. Man bezeichnet diese Erhebung als „Ökologische Ressourcen-analyse und Bewertung“.
Erhebung der Eigentumsverhältnisse
Aufgrund der Angaben im Grundbuch hat der Geschäftsbereich Flurneuordnung und Landentwicklung ermittelt, wem welches Grundstück gehört. Bei Grundstücken, welche sich in einem gemeinschaftlichen Eigentum befinden, wurden alle Grundstückseigentümer gebeten, einen Bevollmächtigten für ihr Eigentum im Flurbereinigungsverfahren zu benennen.
Sofortvollzug für die Vorstandswahl und die Westtangente
Am 19.08.2010 hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung, einen Sofortvollzug, beschränkt für die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, die Beweissicherung, die Wertermittlung der Grundstücke und den Besitzentzug für die Westumfahrung nach dem Bebauungsplan „Westtangente“ erlassen. Am 24.11.2010 bekamen die Grundstücks-eigentümer Gelegenheit, in demokratischer Wahl, einen Vorstand zu wählen, der die Interessen der Bürger im Flurbereinigungsverfahren vertritt. Ein Aufruf, sich der Wahl zu stellen oder geeignete Bewerberinnen und Bewerber für eine Arbeit im Vorstand vorzuschlagen, wurde öffentlich bekanntgegeben.
Wertermittlung
Im Frühjahr 2011 erfolgte die Wertermittlung im Flurbereinigungsgebiet. In der Flurbereinigung wird jeder Grundstückseigentümer wertgleich abgefunden. Um eine wertgleiche Abfindung zu gewährleisten, muss der Wert aller Einlagegrundstücke ermittelt werden. Zur Wertermittlung wurden neutrale Sachverständige hinzugezogen. Im Rahmen eines Feldbegangs wurden die Bodenverhältnisse der im Verfahren vorkommenden Klassen der Bodenschätzung in den verschieden Teilen des Flurbereinigungsgebietes durch Bohrstockproben in einem Raster von 25 Metern untersucht, das Bodengefüge und die Zughörigkeit der Böden zu den Klassen der Wertermittlung schriftlich festgehalten. Besonderheiten, vor allem Geländeform, Hängigkeit, Wasserhaushalt, Waldschatten und andere, die den Wert eines Grundstücks beeinflussen, wurden durch Zu- und Abschläge zu den Wertverhältniszahlen erfasst. Bei der Auswertung aller Bodenproben wird der Wertrahmen für das ganze Flurbereinigungsgebiet abschließend festgestellt.
Die letzte Bodenwertermittlung in Mögglingen wurde im Rahmen der Reichsbodenschätzung im Jahre 1938 vorgenommen. Diese war auch Grundlage der aktuellen Wertermittlung. Eine Neubewertung war allerdings wegen anderer Bewirtschaftungsweisen, Umbrüche, usw. notwendig.
Am 20.11.2012 wurden die Ergebnisse der Wertermittlung, mit der Möglichkeit der Einsichtnahme, bekanntgegeben. Außerdem wurden die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung im Feldbüro der Flurbereinigung Mögglingen (B29) und im Bezirksamt Lautern zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Teilnehmer konnten während der Auslegung Einwendungen vorbringen. Die Einwendungen werden i. d. R. in der Örtlichkeit, erforderlichenfalls unter Beiziehung der Sachverständigen, überprüft. NachBehebung begründeter Einwendungen, stellt die Flurneuordnungsbehörde die Ergebnisse der Wertermittlung fest. Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Sind alle Widersprüche geklärt, so wird der Feststellungsbeschluss unanfechtbar. Damit sind die Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Flurbereinigungsgebiet und für alle Teilnehmer bindend.
Erstellung eines Bewirtschaftungskonzeptes mit den aktiven Landwirten
Im April 2012 wurde mit den aktiven Landwirten ein Bewirtschaftungskonzept bzw. Nutzungskonzept aufgestellt. Ziel dieses Konzeptes war die Abgrenzung großer zusammenhängender Bewirtschaftungsflächen, die aufgrund der natürlichen Voraussetzungen im Grundsatz von einem Bewirtschafter bewirtschaftet werden können. Das Konzept dient auch als Grundlage für den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan. Das Ergebnis der Beratungen wurde in Karten und einer Niederschrift festgehalten. Allerdings dient dieses Konzept ausschließlich Planungszwecken und hat keine Verbindlichkeit.
Die Teilnehmergemeinschaft
Die Grundstückseigentümer im Flurbereinigungsgebiet bilden die sogenannte „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Mögglingen (B29)“. Diese Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Mögglingen.
Mitglieder des Vorstandes
Vorstandsmiglieder
|
Hinderberger Monika (Vorsitzende der TG) |
Mögglingen |
|
Weber Alois (stellv. Vorsitzender der TG) |
Lautern |
|
Biehlmeier Franz jun. |
Mögglingen |
|
Bosch Karl |
Nichtbeteiligter |
|
Breitmeier Stefan |
Mögglingen |
|
Deininger Jürgen |
Mögglingen |
|
Gold Markus |
Lautern |
|
Ulrich Arthur |
Essingen |
Stellvertrende Vorstandsmitglieder
|
Kurz Ludwig |
Mögglingen |
|
Kiemel Sabine |
Mögglingen |
|
Hudelmaier Klaus |
Mögglingen |
|
Wahl Marianne |
Mögglingen |
|
Grieser Timo |
Lautern |
|
Enssle Georg |
Lautern |
|
Ritter Kurt |
Essingen |
|
Hutter Eugen |
Nichtbeteiligter |
Aufgaben des Vorstandes
- bei der Bewertung der Grundstücke mitwirken
- bei der Aufstellung der Wegnetzplanung und Landschaftsgestaltung mitwirken
- Bauarbeiten an Firmen vergeben
- den Zeitpunkt und die Höhe der Teilnehmerbeiträge festlegen
- Ansprechpartner für Bürgerinnen, Bürger und Institutionen sein
Die Vorstände nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich war und erhalten hierfür eine Zeit- und Aufwandsentschädigung.
Das Flurbereinigungsgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst im Wesentlichen die Außenbereiche der Gemeinde Mögglingen (642 ha) sowie Teile der Gemarkungen Heubach mit Lautern (237 ha), Essingen (166 ha), Böbingen (23 ha) und Heuchlingen (4 ha).
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst somit 1.071 Hektar und hat etwa 434 Beteiligte (Grundstückseigentümer).
Chronologie
|
10.04.2008 |
Bürgerversammlung in der Mackilohalle Mögglingen mit dem Schwerpunktthema "Flurbereinigung" |
|
19.04.2008 |
Informations- und Besichtigungsfahrt zur Flurbereinigungsmaßnahme Ellwangen-Ost (A7) |
|
01.10.2008 |
Die Gemeinde Mögglingen beantragt beim Regierungspräsidium die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens |
|
26.05.2009 |
Aufklärungsversammlung für alle Grundstückseigentümer in der Mackilohalle |
|
07.10.2009 |
Flurbereinigungsbeschluss Mögglingen (B29) - offizielle Anordnung |
|
03.08.2010 |
Die Gemeinde Mögglingen beantragt die Einweisung in die Bauflächen der Westtangente |
|
19.08.2010 |
Anordnung des Sofortvollzuges für den Besitzentzug Westtangente und die Wertermittlung |
|
24.11.2010 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Mögglingen (B29) |
|
17.03.2011 |
Einleitung der Wertermittlung |
|
|
Örtliche Durchführung der Wertermittlung |
|
13.05.2011 |
Abschluss der Wertermittlung |
|
23.04.2012 |
Erstellen eines Bewirtschaftungskonzeptes mit den Bewirtschaftern |
|
05.11.2012 |
Aufstellung der allgemeinen Grundsätze für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes |
|
20.11.2012 |
Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung |
