Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen rechtzeitig zurück schneiden
icon.crdate17.10.2024
Wir bitten um entsprechende Beachtung. Danke!
Wir möchten hiermit auf die Bestimmungen über das Auslichten von Bäumen, Sträuchern und Heckenpflanzungen in den Wohnsiedlungen hinweisen.
Danach sind die Eigentümer von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Straßen verpflichtet, diese Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass folgende Lichträume frei bleiben:
- 4,50 m über der gesamten Fahrbahn und den Straßenbanketten
- 2,50 m über den Rad- und Gehwegen
- die seitliche Begrenzung, jeweils vom äußeren, befestigten Fahrbahnrand gemessen muss mindestens 1,25 m betragen
- bei einem Rad- oder Gehweg, muss zusätzlich vom äußeren befestigten Rad-/Gehwegrand gemessen, mindestens 0,25 m eingehalten werden
An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sowie im Innenkurvenbereich müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen sowie Einfriedungen stets so niedergehalten werden, dass eine ausreichende Sicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist. Nicht zurückgeschnittene Hecken und Sträucher können bei Beschädigungen von Fahrzeugen, bei Unfällen usw. zu Schadenersatzforderungen führen. Auch die GOA bittet um entsprechende Einhaltung, um eine einwandfreie Leerung der Behälter und Durchführung von Sammlungen gewährleisten zu können.
Wir bitten um entsprechende Beachtung. Danke!