Bundestagswahl 2025
Wahlscheinantrag bequem per Internet - hier kommen Sie zum Link
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder durch einen Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Tel.: Telefonnummer: 07174-89900-15 oder per E-Mail: hier.
Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag
Erklärfilm zur Bundestagswahl
Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss:
- Wer darf überhaupt wählen?
- Wie kann man die Briefwahl beantragen?
- Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?
Hier kommen Sie zum Erklärfilm (MP4-Mediendatei, 12,4 MB, 23.01.2025)
Briefwahlbeantragung aus dem Ausland
Nicht nur für den sog. Auslandsdeutschen, sondern auch Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, wird zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht. Kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand könnte unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen, als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber auch in diesen Urlaubsfällen aus.
Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9 entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.
Repräsentativer Urnenwahlbezirk „002 Mögglingen Nord“
Urnenwahlbezirk "002 Mögglingen Nord" wurde vom statistischen Landesamt als repräsentativer Briefwahlbezirk ausgewählt. Alle Informationen hierzu sind in diesem Flyer (PDF-Dokument, 428,17 KB, 04.02.2025) ersichtlich.