Öffentliche Bekanntmachung
Den Planfeststellungsbeschluss finden Sie hier (PDF-Dokument, 577,14 KB, 11.03.2026) und die Planunterlagen hier (PDF-Dokument, 148,61 KB, 11.03.2026)
Abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 35 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG für die Erweiterung der Deponie Ellert (DK II) auf der Gemarkung Mögglingen und Essingen (Ostalbkreis) nach dem Prinzip „Deponie auf Deponie“ um einen Abschnitt der Deponieklasse DK I
Das Regierungspräsidium Stuttgart als Planfeststellungsbehörde hat den von der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbh (GOA) am 04.02.2020, zuletzt am 04.12.2025 ergänzten Plan für das o.g. Vorgaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 24.02.2026, Az. RPS54_2-8983-566, festgestellt. Für das Vorhaben besteht gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 12.2.1 der Anlage 1 des UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses. Da es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt, ist gemäß § 27 UVPG die Entscheidung über das Vorhaben öffentlich bekannt zu machen.
Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
Eine Ausfertigung des Beschlusses liegt mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Fertigung des festgestellten Plans barrierefrei zugänglich zwei Wochen lang in der Zeit von
Dienstag, 10.03.2026 bis einschließlich Montag, 23.03.2026 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart hier unter Service.
Bei der Gemeinde Essingen, Rathausgasse 9, 73457 Essingen im Vorzimmer des Rathauses, während der Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung,
und
bei der Gemeinde Mögglingen, Zehnthof 1, 73563 Mögglingen, während der Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung, zur Einsichtnahme aus.
Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Unterlagen sind auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgarts hier, zu erreichen über die
Menüpunkte „Service / Bekanntmachungen / Planfeststellung / Planfeststellungsbeschlüsse“, auf der Homepage der Gemeinde Essingen hier und auf der Homepage der Gemeinde Mögglingen sowie gem. § 20 UVPG auf dem zentralen Internetportal hier zugänglich gemacht. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.
Hinweis: Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens sowie denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Veröffentlichungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Für Beteiligte, denen der Planfeststellungsbeschluss mittels Zustellungsurkunde zugestellt wurde, ist für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist der Zeitpunkt der individuellen Zustellung maßgeblich. Eine Mehrfertigung des Planfeststellungsbeschlusses kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen schriftlich beim Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 5, Referat 54.2, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, oder elektronisch unter abteilung5@rps.bwl.de angefordert werden. Datenschutzhinweise RP Stuttgart hier.
Stuttgart, den 27.02.2026 Regierungspräsidium Stuttgart


