Aktuelles: Gemeinde Mögglingen

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Rathaus05_2015

Baubeginn in der Flurneuordnung Mögglingen (B 29)

PRESSEMITTEILUNG vom 19. Juni 2026

Erstelldatum25.06.2026

PRESSEMITTEILUNG vom 19. Juni 2026

Der Ausbau des landwirtschaftlichen Wegenetzes im Zuge der Flurneuordnung hat begonnen. Im Beisein der Bürgermeister Adrian Schlenker (Mögglingen) und Wolfgang Hofer (Essingen) sowie Matthias Kolb (stv. Leiter Stadtbauamt Heubach) fand diese Woche der erste Baggerbiss durch die Firma Haag-Bau GmbH aus Neuler statt.

Im ersten Bauabschnitt wird das aktuelle landwirtschaftliche Wegenetz im Bereich zwischen Mögglingen und Lautern modernisiert sowie an die neuen Gegebenheiten durch den Bau der B 29 angepasst. Dabei wird dieses sinnvoll ergänzt und es werden nach Möglichkeit bereits jetzt überflüssige Wege rekultiviert. Dadurch bleibt die landwirtschaftliche Nutzung der Flurstücke wirtschaftlich tragfähig. Gleichzeitig erhöht das neue Wegenetz die Freizeitmöglichkeiten als Wander- und Radwege für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Baumaßnahmen werden im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft durchgeführt. Dies sind alle am Verfahren beteiligte Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Sie werden durch die Vorsitzende Monika Hinderberger und den stellvertretenden Vorsitzenden Alois Weber vertreten.

„Als Erstes werden wir die neuen Wege auf der Gemarkung Lautern herstellen, zunächst in den Gewannen zwischen der Kreisstraße von Mögglingen nach Lautern und der Ortschaft Hermannsfeld,“ erläutert Bernd Schindler, Leiter der unteren Flurbereinigungsbehörde im Ostalbkreis. In den kommenden Jahren wird das neue Feldwegenetz schrittweise auch in den weiteren Bereichen um Mögglingen sowie entlang der B29 bis Aalen ausgebaut und weiter angepasst.

Für betroffene landwirtschaftliche Betriebe kann es vorübergehend zu Einschränkungen im landwirtschaftlichen Verkehr, bei der Feldbearbeitung oder beim Zugang zu Flächen kommen. Martin Frankenreiter vom Verband der Teilnehmergemeinschaften und Frank Kohlmetz von der unteren Flurbereinigungsbehörde betonen jedoch, dass eine Abstimmung mit den Landwirten erfolgen wird.

Hintergrundinformationen: Das Verfahren umfasst rund 1.272 Hektar und betrifft etwa 500 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Die Hauptziele sind eine gerechtere Verteilung des Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern, die Minimierung von Durchschneidungsschäden sowie die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen und eine ökologische Aufwertung des Gebietes. Weitere Informationen unter: https://www.lgl-bw.de/2476.