Lebenslagen: Gemeinde Mögglingen

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mögglingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mögglingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Rathaus05_2015

Luftreinhaltung

 

Schadstoffemissionen durch Verkehr und Industrieanlagen sowie intensive Landwirtschaft und Heizungsanlagen gehören zu den Hauptverursachern von Luftverschmutzung.

Luftschadstoffe

Substanzen, die die Atemluft belasten, sind zum Beispiel Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10 und PM2,5), Ozon (O3), Ammoniak (NH3), Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO).

Stickstoffdioxid - NO2

Stickstoffoxide (NOx), vor allem Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2), werden zum größten Teil durch den Straßenverkehr verursacht, entstehen aber auch als Abgase von Industrieanlagen oder von Kraft- und Fernheizwerken. Stickstoffdioxid kann die Atemwege reizen und schädigen. Sie sind auch an der Bildung von Feinstaub und bodennahem Ozon beteiligt.

Seit 1. Januar 2010 gelten europaweit Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2). Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Der zugelassene Einstundenmittelwert beträgt 200 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser darf höchstens 18 mal im Jahr überschritten werden.

Die Luftqualität hat sich durch zahlreiche Luftreinhaltemaßnahmen in den letzten Jahren deutlich verbessert. So wurden unter anderem Umweltzonen eingerichtet. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die über eine spezielle Schadstoffplakette verfügen und bestimmte Schadstoffnormen einhalten.

Im Jahr 2022 wurde der Grenzwert für den NO2-Jahresmittelwert in Baden-Württemberg erstmals flächendeckend eingehalten.

Feinstaub

Feinstaubpartikel PM10 haben eine aerodynamische Form mit einem Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer und können deshalb eingeatmet werden und die Atemwege belasten.

Seit 1. Januar 2005 gelten europaweit Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10. Im Jahresdurchschnitt darf ihr Anteil nicht über 40 Mikrogramm pro Kubikmeter ansteigen.
Der zulässige Tagesmittelwert liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser darf an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden.

Seit dem Jahr 2015 gilt auch für Feinstaub PM2,5 ein Immissionsgrenzwert. Im Jahresdurchschnitt darf der PM2,5-Wert 25 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht übersteigen.

Im Jahr 2018 wurden erstmals deutschlandweit die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 flächendeckend eingehalten.

Ozon - O3

Ozon tritt vor allem in der Erdatmosphäre in einer Höhe von über 10 Kilometern auf. Die Ozonschicht schirmt die Erde vor der Ultraviolettstrahlung der Sonne ab.

In Bodennähe tritt ebenfalls Ozon auf, das aus Sauerstoff und Luftverunreinigungen, vor allem aus dem Straßenverkehr, gebildet wird.
Dieser Prozess wird durch Sonnenstrahlung und warme Temperaturen begünstigt und die Ozonkonzentration in der Luft steigt an.
Bei hohen Ozonwerten kann es zu Reizungen der Atemwege und zu Kopfschmerzen kommen.
Vermeiden Sie es, während hoher Ozonkonzentration Sport zu treiben oder aktiv im Freien zu arbeiten.

Seit dem Jahr 2010 beträgt der Zielwert für Ozon 120 Mikrogramm pro Kubikmeter als Achtstundenmittelwert, der an höchstens 25 Tagen im Jahr überschritten werden darf.

Ammoniak - NH3

Ammoniak (NH3) entsteht durch den mikrobiellen Abbau von abgestorbenen Pflanzen, tierischen Exkrementen sowie anderen stickstoffhaltigen organischen Materialien.
Den größten Anteil der Ammoniakfreisetzung verursacht mit rund 90 Prozent die Intensivtierhaltungen (insbesondere die Rinderhaltung) durch die direkten Emissionen der Tierställe, aber auch durch Lagerung und Ausbringung von Gülle oder Festmist.
Als nicht landwirtschaftliche Quelle ist der Verkehr zu nennen.

Das freigesetzte Ammoniak reagiert mit den in der Atmosphäre vorhandenen Säuren wie Schwefel- oder Salpetersäure. Dabei entstehen Ammonium und seine Salze, die zur Bildung von sekundären anorganischen Aerosolen als Bestandteil des Feinstaubs beitragen. Diese Ammoniumsalze werden über weite Strecken transportiert und gelangen so in weit entfernte Regionen.

Schwefeldioxid - SO2

Schwefeldioxid entsteht bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen, wie zum Beispiel Kohle und Erdöl. Die SO2-Emissionen konnten in den letzten 20 Jahren um knapp 90 Prozent reduziert werden.
Dies ist vor allem durch die Einführung schwefelarmer Brenn- und Treibstoffe sowie durch die Ausrüstung von großen Industrieanlagen mit Abluftreinigungsanlagen gelungen.

Kohlenmonoxid - CO

Kohlenmonoxid entsteht, wenn organische Stoffe wie beispielsweise Holz, Kohle oder Öl unvollständig verbrennen. Auch Zigarettenrauch enthält Kohlenmonoxid.
Durch den Einsatz von Katalysatoren konnte der Ausstoß von Kohlenmonoxid durch den Straßenverkehr stark reduziert werden.

Hinweis: In Wohnräumen besteht die Gefahr, dass durch die Heizungsanlage Kohlenmonoxid entweicht. Lassen Sie deshalb Ihre Heizungsanlage regelmäßig vom Schornsteinfeger oder einem Fachbetrieb des Heizungsgewerbes kontrollieren.

 

Vertiefende Informationen

   

Freigabevermerk

 

20.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg