Bodenrichtwerte
Die Gemeinde Mögglingen hat den gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Schwäbisch Gmünd mit der Ermittlung von Grundstückswerten auch in Mögglingen gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung) beauftragt. Zum 01.01.2022 hat der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke in Mögglingen als Richtwerte ermittelt und entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches sowie der Gutachterausschussverordnung bekanntgemacht.
Die Bodenrichtwerte sind über das Bodenrichtwerte-Informationssystem Baden-Württemberg, kurz BORIS-BW, abrufbar.
Mietspiegel
Die Städte Schwäbisch Gmünd und Lorch, die Gemeinden Mutlangen und Waldstetten, sowie die Mitgliedskommunen des Gemeindeverwaltungsverbands Leintal-Frickenhofer Höhe (Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen) und der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein (Bartholomä, Böbingen, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen) haben in enger Kooperation auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage einen gemeinsamen Mietspiegel erstellt. Er basiert auf 1.240 Datensätzen, die von Februar bis März 2022 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten schriftlich erhoben wurden. An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus lokalen Wohnungsmarktexperten mitgewirkt. Mit der Konzeption des Mietspiegels und der Auswertung der Daten war das EMA-Institut beauftragt
Im Rahmen der Förderung von Kooperationsprojekten mehrerer Gemeinden für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels wurde die Erstellung des gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels durch das Ministerium Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finanziell gefördert. Im Jahr 2024 wurde der Mietspiegel wieder unter Beteiligung des EMA-Institut fortgeschrieben. Der gemeinsame Mietspiegel in der vorliegenden Form wurde als qualifizierter Mietspiegel 2024 (PDF-Dokument, 2,18 MB, 27.11.2024) anerkannt. Er trat am 01. Dezember 2024 mit einer Gültigkeit von 2 Jahren in Kraft.